Information bezügl. Neukundenwerbung
Sie erhalten eine Gutschrift über Euro 40,00 , für jeden geworbenen Neukunden der mind.
6 Massagen und Fangopackungen in Anspruch nimmt. Eine Gutschrift über Euro 70,00 für jeden geworbenen Neukunden einer Badekur mit mind. 9 Massagen sowie KG und Fangopackungen.
Der Gutschein ist nicht bar einlösbar sowie nicht mit Rezepten oder Rezeptgebühren verrechenbar.
Information bezügl. ambulante
Vorsorgeleistung/Badekur
Bezahlen die Krankenkassen überhaupt noch für ambulante Vorsorgeleistungen / Badekuren ?
Ja !! Auch nach den Reformen im Gesundheitswesen gibt es ambulante Vorsorgeleistungen (früher amb. Badekur) die von den Sozialversicherungsträgern bezahlt werden.
Ambulante Vorsorgeleistungen (Kuren) können nicht nur zur Behandlung einer bestehenden Erkrankung, sondern auch zur Krankheitsverhütung (Prävention) beantragt werden.
Wie oft kann eine ambulante Vorsorgeleistung / Badekur beantragt werden ?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie diese Leistungen jetzt alle drei Jahre beantragen, bei medizinischer Notwendigkeit auch öfter. Sie sollten Ihren Kurantrag mindestens zwei Monate vor der geplanten Kurmaßnahme bei der Krankenkasse einreichen. Den Antrag sollte der behandelnde Arzt Ihres Vertrauens / Hausarzt ausfüllen. Diesem entstehen im Falle einer Bewilligung keinerlei negative Folgen für sein Budget.
Wird der Antrag abgelehnt, sollten Sie - am Besten mit Unterstützung Ihre Arztes -
schriftlich dagegen Widerspruch einlegen.
Welche Heilmittel können vom Vertragsarzt noch über Chipkarte verordnet werden ?
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie auch nach der aktuellen Gesundheitsreform bei medizinischer Notwendigkeit weiterhin Anspruch auf Heilmittel.
Neben der bekanntlich sehr guten Wirkung des Thermalwassers sind Heilmittel Schwerpunkte einer wirkungsvollen Therapie bei allen orthopädischen sowie rheumatischen Erkrankungen!
Deshalb können Sie selbstverständlich alle wirksamen Behandlungen der modernen Physiotherapie, wie z.B. Massagen, Krankengymnastik, etc., die in den Heilmittelrichtlinien vorgesehen sind, auch weiterhin von einem Vertragsarzt verordnet bekommen. Auch ein Vertragsarzt am Heimatort kann grundsätzlich Heilmittel verordnen.
Welche und wie viele Behandlungen erhält man noch auf Rezept ?
Die maximale Verordnungsmenge beträgt bei Heilmitteln pro Rezept im Regelfall sechs Einheiten pro Behandlungsart. Welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen angewandt werden sollen, ist in einem Heilmittelkatalog erläutert. Dieser Katalog liegt jedem Arzt vor.
Welcher Eigenanteil ist grundsätzlich zu leisten ?
Bei der Verordnung von Heilmitteln müssen Sie 10 % der Kosten als Zuzahlung selber tragen. Das ist deutlich günstiger als früher, als die Zuzahlung bei 15 % lag. Fällig werden außerdem 10 Euro pro Verordnung / Rezept. Diese Regelung gilt sowohl bei ambulanten Vorsorgeleistungen (ehemalige Badekur) wie auch im Bereich der ambulanten Krankenbehandlung (Chipkarte).
Bei genehmigten Kuren:
Vorteile einer ambulanten Vorsorgeleistung
Freie Verordnungsfähigkeit der medizinisch notwendigen Kurmittel durch den Badearzt z.B.: Thermalbäder, Naturfango, Massagen, Krankengymnastik usw.
Eventuell Kurkostenzuschuß in Höhe von bis zu 13 € pro Tag / Person durch Ihre Krankenkasse. Keine Praxisgebühr beim Badearzt !
Gute Gründe für Ihren Aufenthalt im Rottaler Bäderdreieck
Ihre Rechte auf eine Kur - der Kurantrag
Ihr Weg zur Kur - Schematische Darstellung